Unternehmerische und technische Varianten für die Gestaltung der Wärmeversorgung (Auswahl)
Wärmebezug
Der Abnehmer bezieht Wärme für Heizung und ggf. für Warmwasser. Der Wärmelieferer investiert in die Anlagen und betreibt diese. Es besteht ein Wärmeliefervertrag, über den der Abnehmer die Kosten der Wärmeversorgung sowie einen angemessenen Gewinn an den Wärmelieferer bezahlt.
Fernwärmeversorgung
Die Anlagen zur Wärmeerzeugung befinden sich außerhalb des Grundstücks des Abnehmers.
Contracting
Die Anlagen des Wärmelieferers befinden auf dem Grundstück / im Gebäude des Abnehmers.
Sonderfall Betreiber-Contracting
Die Anlagen gehören dem Abnehmer, der gesamte Betrieb einschließlich Brennstoffbeschaffung, Wartung/Instandhaltung und Abrechnung liegt in den Händen eines Betreibers.
Eigenversorgung
Dem Abnehmer gehören die Erzeugungsanlagen, er ist auch selbst für den kompletten Betrieb einschließlich Reparaturen und späteren Ersatz zuständig.
Es besteht kein Wärmeliefervertrag, die Kosten der Wärmeversorgung ergeben sich vor allem aus der Brennstoffbeschaffung, aus dem Kapitaldienst, aus anfallenden Personalkosten sowie aus den Kosten für externe Dienstleister (z. B. für Wartung/Instandhaltung, 24-h-Notdienst).
Die technischen Varianten unterscheiden sich insbesondere nach der Wahl der Wärmeerzeugungsanlage und nach dem eingesetzten Brennstoff:
Zentrale Wärmeversorgung
- Versorgung aus einem Fernwärmenetz
Dezentrale Wärmeversorgung
- Kesselanlage (z. B. Erdgas, Pellets, Holzhackschnitzel, Heizöl, Biogas)
- Blockheizkraftwerk (z. B. Erdgas, Biogas, Heizöl)
- Wärmepumpen
- Solarthermische Kollektoren