Der Bezug von Fernwärme, Strom und Erdgas wird in Energielieferverträgen vereinbart. Die Preise und die übrigen Bezugskonditionen hängen vor allem von den Abnahmebedingungen, von der Vertragslaufzeit und von der Abnahmemenge ab.
Durch ein entsprechendes Vertragsmanagement können Abnehmer ihre Kosten senken. Energielieferverträge können Preisänderungsklauseln enthalten, die die Anpassung der Preise während der Vertragslaufzeit regeln. Das ist bei der Bewertung der Bezugskosten zu berücksichtigen.
Energielieferverträge beinhalten eine Vielzahl von speziellen Begriffen, die zur fachlichen Bewertung herangezogen werden müssen, wie z.B. Anschlussleistung, Arbeitspreis, Grundpreis, Netzentgelte, Strom- bzw. Erdgassteuer. Neben der Wahl des Anbieters ist die genaue Kenntnis des eigenen Abnahmeverhaltens entscheidend für die Wahl der optimalen Preisregelung.
W.E.N. bietet Ihnen folgende Leistungen zu Energielieferverträgen an:
- Verbrauchsanalysen
- Bewertung/Berechnung der Anschlussleistungen für Wärmelieferverträge
- Unabhängige Preisvergleiche
- Kostenkalkulation für die Wärmelieferung (zu Vergleichszwecken)
- Bewertung und Kontrolle von Preisänderungsformeln
- Ausschreibung von Wärme-, Strom- oder Gaslieferverträgen
Zur Prüfung der aktuellen Marktsituation empfehlen wir folgende externe Seiten:
- Der Bereich „Energie“ im Dashboard Deutschland des Statistisches Bundesamts
- Die Informationsplattform der Bundesnetzagentur über den deutschen Strommarkt SMARD (dort unter „Marktdaten visualisieren“ → „Markt“ → „Großhandelspreise“)
- C.A.R.M.E.N. e.V. (Marktpreisvergleich für Heizöl, Erdgas, Holzpellets und Hackschnitzel)