Die Einführung von KEM wird über die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) gefördert.
Dort heißt es in Ziffer 4.1.2:
„Gefördert werden die Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements. Das Energiemanagement führt durch die systematische (PDCA-Zyklus) und kontinuierliche Erfassung und Steuerung des Strom-, Wärme- und Wasserverbrauchs zur Reduzierung der Energie- und Ressourcenverbräuche sowie der damit verbundenen Kosten.“
Förderfähige Maßnahmen:
- Einsatz fachkundiger externer Dienstleister zur:
- Unterstützung beim Aufbau und Betrieb des Energiemanagementsystems im Umfang von bis zu 45 Beratungstagen im Bewilligungszeitraum bzw. 20 Beratungstagen, sofern bereits Teilkonzept Liegenschaften gefördert wurde
- Durchführung einer Gebäudebewertung, Ausgaben in Höhe von maximal
- jeweils 1.200 Euro für Gebäude bis zu 1.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF)
- 1.800 Euro für Gebäude von 1.000 m² bis 3.000 m² BGF
- 2.400 Euro für Gebäude über 3.000 m² BGF
- Energiemanagementsoftware: Sachausgaben im Umfang von maximal 20.000 Euro
- mobile und fest installierte Messtechnik, Zähler und Sensorik: Sachausgaben im Umfang von maximal 50.000 Euro
Förderquote:
- Allgemein: 70%
- Für finanzschwache Kommunen: 90%
- Mindestzuwendung: 5.000 €
Quelle:
Kommunalrichtlinie (Stand 22.11.2021)
https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie