Förderung für KEM

Die Einführung von KEM wird über die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) gefördert.

Dort heißt es in Ziffer 4.1.2:

„Gefördert werden die Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements. Das Energiemanagement führt durch die systematische (PDCA-Zyklus) und kontinuierliche Erfassung und Steuerung des Strom-, Wärme- und Wasserverbrauchs zur Reduzierung der Energie- und Ressourcenverbräuche sowie der damit verbundenen Kosten.“

Förderfähige Maßnahmen:

  • Einsatz fachkundiger externer Dienstleister zur:
    • Unterstützung beim Aufbau und Betrieb des Energiemanagementsystems im Umfang von bis zu 45 Beratungstagen im Bewilligungszeitraum bzw. 20 Beratungstagen, sofern bereits Teilkonzept Liegenschaften gefördert wurde
    • Durchführung einer Gebäudebewertung, Ausgaben in Höhe von maximal
      • jeweils 1.200 Euro für Gebäude bis zu 1.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF)
      • 1.800 Euro für Gebäude von 1.000 m² bis 3.000 m² BGF
      • 2.400 Euro für Gebäude über 3.000 m² BGF
  • Energiemanagementsoftware: Sachausgaben im Umfang von maximal 20.000 Euro
  • mobile und fest installierte Messtechnik, Zähler und Sensorik: Sachausgaben im Umfang von maximal 50.000 Euro

Förderquote:

  • Allgemein: 70%
  • Für finanzschwache Kommunen: 90%
  • Mindestzuwendung: 5.000 €

Quelle:
Kommunalrichtlinie (Stand 22.11.2021)
https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie