Energieausweise

Energieausweise / Energieeffizienz von Gebäuden

Für neue Gebäude verlangt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das ab dem 01.11.2020 die Energieeinsparverordnung (EnEV) ablöst, die Erstellung eines Energieausweises.

Für Bestandsgebäude sind Energieausweise spätestens dann auszustellen, wenn die Gebäude verkauft, vermietet oder grundlegend saniert werden.

Das Gebäudeenergiegesetz ist außerdem die Grundlage für die Bewertung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Eine solche Bewertung ist Voraussetzung für größere Sanierungsmaßnahmen. Sie umfasst die Ermittlung des Energiebedarfs, Vorschläge zur Sanierung der Gebäudehülle und der Haustechnik sowie die Abschätzung der dafür erforderlichen Kosten.

W.E.N. bietet Ihnen folgende Leistungen zu Energieausweisen und zur Bewertung der Gesamtenergieeffizienz:

  • Ausstellen von Energieausweisen für Wohngebäude
  • Ausstellen von Energieausweisen für Nichtwohngebäude
  • Bewertung der Gesamtenergieeffizienz gemäß DIN 18599

Da der Aufwand für die aufgeführten Leistungen sehr stark von baulichen Gegebenheiten und den verfügbaren Daten (Bauplänen) abhängt, können Angebote erst nach Sichtung der vorhandenen Unterlagen erstellt werden.

Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.